Hohe Kosten, leere Versprechen!

Impressum: Die Kritik im Sonntagsblick vom 13. April 2003: Herbert Brändli ist gegen die Erhöhung der Beiträge.

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Bundesrat Pascal Couchepin sorgt sich sehr um das Wohl der Versicherer. Er will, dass diese im Geschäft
mit der beruflichen Vorsorge wieder Profite machen können. Aber kümmert er sich auch um die Interessen der Versicherten?

Die Versicherer und ihre hohen PK-Kosten …

Allein der Vertriebsapparat der Versicherer verursacht mehr Kosten, als vergleichbare autonome Pensionskassen insgesamt ausweisen. Heute, rechnen uns die Versicherer vor, dass sie Extrakosten in der Höhe von 2,3 Prozent der angelegten Gelder haben – jedes Jahr.

Wenn der Bundesrat die Gewinne der Versicherer garantieren will, heisst das: Die Versicherten müssen so hohe Beiträge an die berufliche Altersvorsorge zahlen, dass auch die überhöhten Kosten der Versicherer gedeckt werden. So bittet der Bundesrat zur Erhaltung der Versicherungswirtschaft diejenigen Versicherten nochmals zur Kasse, die bereits seit 1985 notorisch zu hohe Beiträge entrichten mussten.

Das Kleingewerbe hatte schon vor 30 Jahren grosse Bedenken angemeldet. Handwerker und Dienstleister befürchteten, dass die Versicherer auf ihrem Rücken das Geschäft des Jahrhunderts machen und zu hohe Kosten anfallen würden.

Dem begegneten sowohl die Versicherer als auch der Bund mit vollmundigen Versprechungen und dem Bekenntnis zu absoluter Transparenz. Alles leere Verheissungen, wie sich inzwischen herausgestellt hat. Die Versicherer haben ihre Sammelstiftungen in Selbstbedienungsläden umfunktioniert – für uuml;bertriebene Managerbezüge, für Gewinnausschüttungen und Akquisitionen.

Bei den Sammelstiftungen der Versicherer sind vor allem Klein- und Mittelbetriebe (KMU) angeschlossen. Pascal Couchepin könnte sich überlegen, ob man für sie nicht bessere, versicherungsunabhängige Lösungen finden könnte. Denn die Versicherungen eignen sich nicht für das Vorsorgewesen. Stattdessen will er den KMU zum Wohle der Versicherungswirtschaft höhere Beiträge abknöpfen – Beiträge, welche die Budgets der Unternehmen auf immer belasten und tendenziell noch zunehmen werden. top ↑

Interview zur Lage der Pensionskassen in der Schweiz

Silvio Bertolami (SB), Redaktor «Wirtschaft» beim Sonntagsblick, befragt Herbert Brändli (HB), PK-Berater und Präsident der unabhängigen Sammelstiftung für kleinere und mittlere Unternehmen – der Profond Vorsorgeeinrichtung.

SB: Herr Brändli, immer mehr Pensionskassen schlittern immer tiefer in die roten Zahlen. Ihre Reaktion?

HB: Es besteht absolut kein Grund zur Panik.

SB: Warum nicht?

HB: Es hat auch in der Vergangenheit schon ähnliche Phasen gegeben, wo viele Kassen eine Unterdeckung aufwiesen. Dabei kann es lange dauern, bis wieder ein Deckungsgrad von 100 Prozent oder mehr erreicht wird.

SB: Ist denn eine Unterdeckung für eine Pensionskasse kein Problem?

HB: Eine Unterdeckung heisst, dass das vorhandene Kapital nicht reichen würde, um allen Verpflichtungen sofort nachzukommen. Beim grössten Teil dieser Verpflichtungen handelt es sich aber um zukünftige Renten. Sie müssen also gar nicht sofort bezahlt werden.

SB: Auf was kommt es denn kurz- und mittelfristig an?

HB: Auf die Zahlungsfähigkeit. Es muss mindestens soviel Geld reinkommen, wie für die laufenden Zahlungen nötig ist. Bei den meisten Pensionskassen, die heute eine Unterdeckung aufweisen, ist dies der Fall.

SB: Warum reden dann alle davon, dass man eine Kasse mit Unterdeckung so rasch als möglich sanieren muss?

HB: Für mich ist ein Deckungsgrad von 100 Prozent nicht heilig. Und ich glaube, es findet ein Umdenken statt. Früher hiess es, eine Kasse müsse saniert werden, sobald die Deckung unter 100 Prozent fällt. Jetzt werden 90 Prozent als kritische Schwelle angesehen. Vielleicht wird man in einigen Jahren sagen, auch 70 Prozent seien keine Katastrophe.

SB: Auch eine Kasse mit 80- oder 90prozentiger Deckung muss aber den Austretenden 100 Prozent mitgeben. Aus der Sicht jener, die bleiben, ist das doch ungerecht.

HB: Das Gesetz muss hier tatsächlich angepasst werden. Eine Kasse mit 90prozentiger Deckung sollte nur zu einer 90prozentigen Freizügigkeitsleistung verpflichtet sein.

SB: Das wäre aber schlecht für die, die den Job wechseln.

HB: Nicht unbedingt. Eine Freizügigkeitsleistung von 80 oder 90 Prozent kann besser sein als eine solche von 100 Prozent. Nehmen Sie zwei Kassen. Beide erwirtschaften in guten Zeiten Überschüsse. Kasse A schlägt diese zu den Reserven, Kasse B zum Alterskapital der Versicherten. Selbst wenn jetzt jemand aus der Kasse B austritt und nur 90 Prozent des Kapitals erhält, fährt er unter Umständen besser, weil er vorher die Gutschriften erhalten hat. top ↑

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