Schuldzinsen in der Steuererklärung

Impressum: Autor ist unser Geschäftsführer, Herbert Brändli, 28. August 2001

 

Der Einsatz der PK-Guthaben zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum hat bisher die Erwartungen nicht erfüllt. Das könnte sich künftig ändern. Der Praxis der Steueroptimierung mittels Schuldenmaximierung soll mit der Beschneidung der steuerlichen Abzugsmöglichen von Schuldzinsen ein Riegel geschoben werden.

Vom steuerbaren Einkommen können künftig unter dem Titel «Schuldzinsen» nur noch ein Grundbetrag von CHF 50 000.– zuzüglich der steuerbaren Erträge aus dem Privatvermögen abgezogen werden. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Hypothekarzins von 5 % ergeben sich somit maximale Hypothekarbelastungen gemäss untenstehender Tabelle:

Bild Schuldzinsen

Falls mehr Schuldzinsen anfallen, als steuerlich geltend gemacht werden können, wird sich eine Amortisation mittels PK-Guthaben lohnen.

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